Die Belastungserprobung ist eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation, mit deren Hilfe unter anderem festgestellt werden soll, in welchem Ausmaß einem behinderten Menschen Arbeitsbelastung zugemutet werden kann.

Hier erfährst du:

Was versteht man unter einer Belastungserprobung?

Die Belastungserprobung ist eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation. Hiermit soll unter anderem das Ausmaß der Arbeitsbelastung festgestellt werden, die einem behinderten Menschen zugemutet werden kann.

Inhalt der Belastungserprobung ist die abstrakte Simulation belastender Situationen körperlicher und geistiger Art. Im Vordergrund steht dabei die Messung der Belastbarkeit bzw. Wiederbelastbarkeit und eine Klärung der gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen. Auch die soziale Anpassungsfähigkeit ist hierbei von Bedeutung.

Welches Ziel hat die Belastungserprobung?

Das Ziel der Belastungserprobung ist es, die körperliche, geistige und seelische Leistungsbreite (intellektuell, psychisch, körperlich und praktisch) und die Dauerbelastbarkeit eines behinderten Menschen im Hinblick auf die grundlegenden schulischen und beruflichen Erfordernisse zu ermitteln. Dies geschieht meistens zum Abschluss der stationären medizinischen Rehabilitation unter medizinisch-therapeutischer Betreuung.

Die Beurteilung bei der Belastungserprobung bezieht sich auf das bisherige Arbeits- und Berufsfeld des behinderten Menschen. Wenn eine berufliche Umorientierung notwendig ist, dehnt sich die Beurteilung auf die in Frage kommenden neuen Tätigkeits- oder Berufsbereiche oder vorgeschaltete Maßnahmen der Umschulung oder Ausbildung aus.

Wer übernimmt die Kosten für die Belastungserprobung?

Die Kosten für Belastungserprobung übernehmen die folgenden Rehabilitationsträger:

  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden
  • Sozialhilfe
  • Krankenversicherung

Wann ist die BERGISCHE Krankenkasse zuständig?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist nur dann zuständig, wenn Maßnahmen nicht nach den für andere Sozialversicherungsträger geltenden Vorschriften erbracht werden können.

Welches sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen für die Belastungserprobung richten sich nach dem Rehabilitationsträger. Du findest sie jeweils wie folgt:

  • Rentenversicherung: § 15 Abs. 1 SGB VI
  • Unfallversicherung: § 27 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII
  • Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden: §§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9, 12 Abs. 1, 26 Abs. 2 BVG
  • Sozialhilfe: § 54 SGB XII i.V.m. § 26 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX
  • Krankenversicherung: §§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, 42 SGB V